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Kaufpreisallokationen IFRS 3 / ASC 805

Was ist das?

Kaufpreisallokationen (PPA) gemäss IFRS 3 / ASC 805 umfassen die Verteilung des Kaufpreises eines erworbenen Unternehmens auf dessen identifizierbare Vermögenswerte und Verbindlichkeiten basierend auf deren beizulegenden Zeitwerten.
Eine typische PPA umfasst in der Regel die Bestimmung des gezahlten Kaufpreises auf 100%-Basis, die Ableitung des Nettovermögens, die Bewertung neu identifizierter immaterieller Vermögenswerte (einschliesslich Marken, Kundenbeziehungen, Auftragsrückstände usw.), die Durchführung von FV-Anpassungen (z. B. Neubewertung von Lagerbeständen, Abschlag auf passive Rechnungsabgrenzungen usw.) sowie die Ableitung latenter Steuer aus identifizierten Vermögenswerten. Dieser Prozess ist für die Finanzberichterstattung von entscheidender Bedeutung, da er den Stakeholdern Transparenz über die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und deren jeweiligen Werte bietet.

Wann benötigen Sie es?

Kaufpreisallokationen sind für Unternehmen, die an M&A-Transaktionen beteiligt sind, unerlässlich.

Hier sind einige Szenarien, in denen PPAs entscheidend sind:

1

Business- Kombinationen:

Ihr Unternehmen erwirbt ein anderes Unternehmen oder einen wesentlichen Teil seiner Vermögenswerte. Eine PPA ist notwendig, um den Kaufpreis auf einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu verteilen, was eine genaue Finanzberichterstattung und die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards ermöglicht.

2

Finanzbericht-
erstattung:

Ihr Unternehmen muss nach einer Akquisition konsolidierte Finanzberichte erstellen. Eine PPA liefert die notwendigen Informationen, um die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu ihren beizulegenden Zeitwerten (Fair Values) zu erkennen und zu berichten, wodurch die Einhaltung von IFRS 3 / ASC 805 und anderen relevanten Rechnungslegungsstandards sichergestellt wird.

3

Werthaltigkeits-prüfung:

Nach einer Akquisition muss Ihr Unternehmen die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) und anderer immaterieller Vermögenswerte beurteilen. Die durch den PPA-Prozess ermittelten beizulegenden Zeitwerte dienen als Grundlage für Werthaltigkeitsprüfungen und helfen, potenzielle Wertminderungen zu identifizieren und die Buchwerte entsprechend anzupassen.

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